Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 09. April 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge aus dem Kreisverband |
Antragsteller*in: | Paula Louise Piechotta (KV Leipzig) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.04.2025, 16:00 |
A3: Das Stadtbad wieder einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen!
Antragstext
1. Bündnis 90 / Die Grünen Leipzig bekennt sich zur nachhaltigen,
bedarfsorientierten und denkmalgerechten Entwicklung des Leipziger Stadtbades
als städtische Liegenschaft zu einem öffentlich zugänglichen Erholungsort.
2. Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen im Stadtrat zu Leipzig wird
beauftragt, Initiativen für einen Neustart der Sanierung des Stadtbads in das
Ratsverfahren mit folgender Zielstellung einzubringen:
Die Entwicklung des Stadtbads wird mit dem Ziel vorangetrieben, ein Sanierungs-
und Betreiberkonzept zu erstellen, das bis zum Jahr 2035 und mit einem
vertretbaren finanziellen Aufwand für die Kommune das Stadtbad als wichtiges
Denkmal der städtischen Badekultur und als architektonisches Juwel wieder einer
breiten Öffentlichkeit zugänglich macht.
Begründung
Das Leipziger Stadtbad im Zentrum Nord fristet trotz seiner beeindruckend gut erhaltenen historischen Saunalandschaften und der deutschlandweit ersten Wellenanlage eines Hallenbades ein trauriges Dasein:
Seit Jahrzehnten ist der Bau der Öffentlichkeit nur selten zugänglich, die Sanierung kommt nicht in Schwung, der Wunsch der Leipzigerinnen und Leipziger nach einer erneuten Nutzung als Hallenbad kann aufgrund der historisch bedingt zu kleinen Beckengrößen und anzunehmender hoher Betriebskosten nicht realisiert werden. Alternative Nutzungen, die den Bau wieder einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen würden und gleichzeitig nicht unverantwortlich hohe Betriebskosten
für Stadt und/oder Betreiber nach sich ziehen würden, liegen aktuell nicht vor. Sowohl für die Förderstiftung Leipziger Stadtbad als auch für die Bürgerinnen und Bürger ist ein langfristiger Stillstand nicht hinnehmbar.
Vor diesem Hintergrund schlagen wir einen Neustart der Bemühungen um eine Nutzung des Stadtbades und seinen denkmalpflegerischen Erhalt vor, der ein tragfähigeres Betreiberkonzept enthalten soll.
Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern die Verantwortung für die Entwicklung des Stadtbads an eine existierende Entwicklungsgesellschaft mit kommunaler Beteiligung übertragen werden kann.
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